Geltungsbereich
1.2 Geltungsbereich
Das Erzeugnis
Die Norm für die Etikettierung von Weinen bezieht sich auf Erzeugnisse, die der Definition von Wein gemäß dem Internationalen Kodex der Önologischen Praxis der OIV entsprechen:
Wein ist ein Getränk, das ausschließlich durch vollständige oder teilweise alkoholische Gärung frischer, gepresster oder nicht gepresster Trauben oder aus Traubenmost gewonnen wird. Sein Gehalt an vorhandenem Alkohol muss mindestens 8,5 Volumenprozent betragen.
Unter Berücksichtigung von Klima, Bodenbeschaffenheit oder Rebsorte sowie besonderer Qualitätsfaktoren oder Traditionen bestimmter Rebflächen kann der minimale Alkoholgehalt jedoch durch eine besondere Rechtsverordnung der betreffenden Region auf 7 Volumenprozent herabgesetzt werden.
Vorliegende Norm ist nicht auf in besagtem Kodex definierte Spezialweine anwendbar. Sie findet jedoch ebenfalls bei Kahmhefeschleierweinen Anwendung, die der vorliegenden Definition von Wein entsprechen.
Die Etikettierung ist vorgeschrieben für Weine, die für den Verkauf an den Endverbraucher fertig verpackt sind.