Diese Beschleunigung ist nicht nur auf die Globalisierung des Konsums zurückzuführen, sondern auch auf die ständig wachsende Zahl der Erzeugerländer.
Angesichts des zunehmenden Wettbewerbs zwischen den Ländern ist es wichtig, die Eigenschaften der Weinbauerzeugnisse und ihrer Spezifikationen festzulegen und bewährte Regelungsmethoden zu fördern, um einen fairen Handel und die Integrität und Nachhaltigkeit der verschiedenen Weinbauerzeugnisse auf dem Weltmarkt zu sichern.
Es ist wichtig, die Erwartungen der Verbraucher im Hinblick auf die Produktqualität, den Gesundheits- und Umweltschutz und die Informationen zu Weinbauerzeugnissen zu berücksichtigen, wobei die Nachhaltigkeit im internationalen Weinmarkt aufrechtzuerhalten ist.
Die OIV besitzt eine führende Stellung, um den Weinerzeuger- und Verbraucherländern Informationen bereitzustellen, die es ihnen ermöglichen, Weinbau- und Weingutverordnungen zu erstellen, die Handelshemmnisse minimieren, die nachhaltige Erzeugung fördern und die Verbraucher schützen. Die Arbeiten der OIV müssen sich auf dokumentierte wissenschaftliche Daten stützen. Die Aktualisierung der Resolutionen ist daher ein wichtiger Aspekt ihrer Arbeiten.
Der Weinanbau und die daraus resultierenden Erzeugnisse stellen große kommerzielle, wirtschaftliche, ökologische, territoriale und gesellschaftliche Herausforderungen dar. Die OIV muss ihr wissenschaftliches Fachwissen und ihre Beratung rechtzeitig bereitstellen.
Der Strategieplan 2015-2019 soll diesen verschiedenen Anliegen optimal Rechnung tragen. Er knüpft an den letzten Strategieplan (2012-2014) an, in dessen Zeitraum rund 60 Empfehlungen einschl. önologischer Verfahren und Analysemethoden sowie Empfehlungen für den Weinbau von internationalen Experten bewertet und von den Mitgliedstaaten verabschiedet wurden. Ebenso wurden neue Kategorien von Weinbauerzeugnissen definiert und die Regeln ihrer Aufmachung festgelegt und verabschiedet.
Der Fünfjahresplan ist ein regelrechter Fahrplan, der auf fünf strategischen Schwerpunkten beruht:
1.Förderung eines nachhaltigen Weinbaus
Im Rahmen der Entwicklung der Rebfläche und der Entwicklungen des konventionellen Weinbaus setzt sich die OIV für die Förderung eines nachhaltigen Weinbaus ein. Sie berücksichtigt daher die Herausforderungen des Klimawandels, charakterisiert und bewertet die Herstellungsprinzipien der Trauben, Wein, und andere Produkte und –verfahren und untersucht ihre wirtschaftliche Effizienz. Sie trägt für den Schutz und die optimierte Nutzung der natürlichen Ressourcen und die Nachhaltigkeit der Weinbauterroirs Sorge.
2.Erstellen von Spezifikationen und Authentizitätsregeln für Weinbauerzeugnisse und Förderung bewährter Regelungspraktiken
Zur Kategorisierung von Weinbauerzeugnissen fördert die OIV die Grundsätze bewährter Regelungsmethoden. Sie arbeitet Empfehlungen, önologische Verfahren sowie Analysemethoden aus. Sie definiert die berufliche Ausbildung im Sektor.
3.Erfassung der Marktentwicklungen und der Dynamik des Sektors
Vor dem Hintergrund des Wachstums des internationalen Handels im Weinbausektor und um Aufschluss über die Dynamik des Sektors zu gewinnen, entwickelt die OIV Systeme für den Datenaustausch und die statistische Analyse. Sie erleichtert das Erkennen von Markttrends anhand der Wertschöpfungskette.
4.Beitrag zur Sicherheit der Verbraucher und Berücksichtigung der Verbrauchererwartungen
Durch Bewertungen und wissenschaftliche Stellungnahmen trägt die OIV zur gesundheitlichen Sicherheit von Weinbauerzeugnissen bei. Sie bewertet innovative Technologien, die physiologischen und ernährungsbezogenen Aspekte des Verzehrs von Weinbauerzeugnissen sowie soziale und verhaltensbezogene Faktoren. Sie trägt ebenfalls für Kohärenz bei der Rückverfolgbarkeit und Etikettierung Sorge.
5.Stärkung der internationalen Zusammenarbeit und der Gouvernanz der OIV
Als zwischenstaatliche Organisation fördert die OIV die internationale Zusammenarbeit sowie die Beteiligung der Staaten und Beobachter an ihren Arbeiten. Sie erleichtert die Nutzung wissenschaftlicher Ergebnisse durch eine angemessene Kommunikation.
Die Umsetzung des Strategieplans 2015-2019 erfolgt gemäß einem jährlich abzustimmenden Arbeitsprogramm, das gemäß Artikel 19.1 der Geschäftsordnung von den verschiedenen Kommissionen, Unterkommissionen, Wissenschaftlich-Technischen Ausschuss und Sachverständigengruppen erstellt und vom Exekutivausschuss angenommen wird.